Responsible Gambling in Österreich: Spielerschutz

Glücksspiel kann abhängig machen. Diese Seite beschreibt, woran sich problematisches Spielverhalten erkennen lässt, welche Instrumente der Selbstbeschränkung in Österreich bestehen und an welche Stellen sich Betroffene und Angehörige wenden können.
Was problematisches Spielverhalten ist
Glücksspiel ist kein Einkommen und keine Lösung für finanzielle Schwierigkeiten. Einsätze sind als Kosten zu betrachten, nicht als Investition. Die Annahme, Verluste ließen sich durch weiteres Spielen zurückgewinnen, ist ein wiederholt beobachtbares Muster bei problematischem Spielverhalten.
Konkrete Anzeichen, die von Betroffenen selbst oder von Angehörigen beobachtet werden können:
- Einsätze werden erhöht, um ein zuvor erreichtes Erregungsniveau wieder zu erzielen.
- Spielzeiten überschreiten wiederholt den geplanten Rahmen.
- Verluste werden mit Geld ausgeglichen, das für andere Verpflichtungen bestimmt war.
- Es wird über Umfang und Häufigkeit des Spielens nicht wahrheitsgemäß gesprochen.
- Unruhe und Gereiztheit treten auf, wenn das Spielen unterbrochen oder beendet wird.
- Versuche, das Spielen einzuschränken, scheitern wiederholt.
- Spieleinsätze werden getätigt, um Belastungen oder Konflikte zu vermeiden.
Ein einzelnes Merkmal ist kein Beleg. Treten mehrere Merkmale über längere Zeit gemeinsam auf, liegt ein Grund zur Abklärung vor.
Gesetzliche Grundlagen in Österreich
Die Teilnahme am Online-Glücksspiel ist in Österreich ab einem Mindestalter von 18 Jahren zulässig. Werbung für Glücksspiel darf sich nicht an Minderjährige richten.
Die Spielerschutzstelle ist im Bundesministerium für Finanzen nach § 1 Abs. 4 Glücksspielgesetz eingerichtet. Zu ihren Tätigkeiten gehören die fachliche Beurteilung der Spielerschutzkonzepte der Bundeskonzessionäre, die Information über die Risiken des Glücksspiels sowie die Unterstützung der Suchtforschung. Spielerschutz umfasst dabei mehrere Ebenen: Existenzsicherung, Gesundheitsschutz und Suchtprävention, Jugendschutz sowie Konsumentenschutz.
Anbieter mit österreichischer Konzession unterliegen diesen Vorgaben. Die BMF-Whitelist ist die öffentliche Liste der Konzessionäre und Ausspielbewilligten. Vor der Anmeldung in einem Online-Casino empfiehlt sich die Prüfung, ob der Anbieter auf dieser Liste geführt ist. Bei Anbietern ohne österreichische Konzession besteht im Streitfall keine Unterstützung durch den österreichischen Rechtsstaat; auch die steuerliche Einordnung von Gewinnen kann nur von Anbietern mit österreichischer Lizenz gewährleistet werden. Online-Casinos mit inländischer Lizenz dürfen keine Steuern auf Gewinne erheben.
Instrumente der Selbstbeschränkung
Zu den in Österreich etablierten Spielerschutzinstrumenten gehören:
- Einsatzlimits — Begrenzung der Einsätze pro Spielsitzung oder Zeitraum.
- Einzahlungslimits — Begrenzung der Geldsummen, die ins Spielerkonto eingezahlt werden können.
- Zeitweiser Spielausschluss — freiwillige Sperrung des Spielerkontos für einen bestimmten Zeitraum.
Bei landesbewilligten Glücksspielautomaten, Automaten in Spielbanken und Video-Lottery-Terminals greifen zusätzlich technische Schutzmaßnahmen: Die sogenannte Abkühlungsphase dauert fünf Minuten und schaltet Geräte nach einer Spielzeit von zwei Stunden ab. Diese Geräte sind zudem an ein Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH angebunden, wodurch Spielverhalten systemseitig erfasst und kontrolliert wird.
Als ergänzendes Instrument stehen softwarebasierte Sperrmöglichkeiten zur Verfügung. Gamban (https://www.gamban.com) ist ein Selbstexklusions-Tool, das Glücksspielangebote auf Geräten blockiert.
Anlaufstellen
Die folgende Übersicht enthält Einrichtungen, die in Österreich Beratung und Unterstützung zu Glücksspielsucht anbieten. Alle genannten Stellen sind über ihre Webseiten erreichbar.
Telefonische Beratung. Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit bietet eine kostenlose telefonische Beratung zur Glücksspielsucht und zum problematischen Glücksspielverhalten unter der Nummer 0800 1 37 27 00 an. Die Webseite: https://www.bgph.gv.at.
Regulierung und Aufsicht. Das Bundesministerium für Finanzen ist die Regulierungsbehörde für Glücksspiel in Österreich: https://www.bmf.gv.at. Die Stabsstelle für Spielerschutz ist dort als Spielerschutzbehörde angesiedelt.
Suchtspezifische Beratung und Forschung. Das Anton Proksch Institut ist als Forschungs- und Beratungsinstitut tätig: https://www.antonprokschinstitut.at. Die Fachstelle für Glücksspielsucht bietet Hilfsdienste für Spieler an: https://www.fachstelle-gluecksspielsucht.at. Weitere Anlaufstellen sind Spielsuchthilfe (https://www.spielsuchthilfe.at), die Bundeskurzhotline Spielsucht (https://www.bundeskurzhotline-spielsucht.at) und WINWIN Spielerschutz-Hotline (https://www.winwin.at). Mit GambleAware (https://www.gambleaware.org) steht zusätzlich ein Hilfsdienst für Spieler zur Verfügung.
Finanzielle Fragen. Glücksspielprobleme gehen häufig mit Überschuldung einher. Die staatlich anerkannte Schuldnerberatung ist unter https://www.schuldnerberatung.at erreichbar. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (https://www.bmg.gv.at) und das Bundeskanzleramt – Jugend (https://www.bundeskanzleramt.gv.at) bieten ebenfalls Informationen zu den jeweiligen Zuständigkeiten.
Für Angehörige
Problematisches Spielverhalten betrifft nicht nur die betroffene Person. Angehörige können sich mit derselben Frage an die oben genannten Beratungsstellen wenden, ohne dass die betroffene Person daran beteiligt sein muss. Die Beratungsdienste des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit sind auch für Angehörige bestimmt.
Zusammenfassung
Glücksspiel ist mit dem Risiko finanzieller Verluste und der Ausbildung abhängigen Verhaltens verbunden. Ein Mindestalter von 18 Jahren gilt für die Teilnahme am Online-Glücksspiel. Einsatzlimits, Einzahlungslimits und der zeitweise Spielausschluss stehen als Selbstbeschränkungsinstrumente zur Verfügung. Vor der Anmeldung in einem Online-Casino ist die Lizenz des Bundesministeriums für Finanzen zu prüfen. Bei Anzeichen problematischen Spielverhaltens stehen mit der telefonischen Beratung des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit unter 0800 1 37 27 00 sowie den genannten Beratungsstellen niederschwellige Wege zur Abklärung zur Verfügung.
